Pflegegeld für die Versorgung in den eigenen vier Wänden

Finanzielle Unterstützung für die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause gibt es durch das Pflegegeld als Hilfe für Senioren ab einem Pflegegrad Stufe 2.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Ihre Versorgung zu Hause. Es ist eine Leistung der Pflegeversicherung und richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Es hilf Ihnen, trotz Krankheit ein selbstständiges Leben zu führen.

Wann bekommt man Pflegegeld?

Sie sind gesundheitlich angeschlagen und haben mindestens den Pflegegrad 2 oder höher? Wenn Sie Ihren Alltag zu Hause gestalten und von einem Angehörigen oder Bekannten versorgt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.

Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen. Je höher Ihr Pflegegrad ist, umso mehr finanzielle Unterstützung erhalten Sie.

  • Pflegegrad 2             316,00 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3             545,00 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4             728,00 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5             901,00 Euro/Monat

Stand März 2021.

Patienten mit Pflegegrad 1

Mit dem Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dafür erhalten Sie monatlich 125 Euro Entlastungsleistungen, die sie für Pflegeleistungen nutzen können.

Wo beantragt man Pflegegeld?

Sie beantragen das Pflegegeld bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung. Sie ist an Ihre Krankenkasse angeschlossen. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie vorher einen Antrag für den Pflegegrad stellen. 

Wird Pflegegeld ohne Pflegeperson gezahlt?

Werden Sie durch einen professionellen Pflegedienst und nicht von einer Privatperson versorgt, dann haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie haben dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Pflegesachleistungen. 

An wen wird das Pflegegeld ausbezahlt?

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an den Patienten überwiesen. Sie entscheiden, welcher Privatperson Sie wie viel bezahlen. Sie können das Pflegegeld an die Sie versorgenden Personen als Anerkennung weitergeben. 

Ist das Pflegegeld zweckgebunden?

Sie müssen über die Verwendung des Geldes keinen Nachweis erbringen. Pflegende Personen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Ihr Pflegegeld.

Kombinationsmöglichkeit mit anderen Leistungen

Das Pflegegeld kann mit den „ambulanten Sachleistungen“ durch einen Pflegedienst kombiniert werden.

Wenn Sie zum Beispiel im Monat nur 70 % Ihrer „ambulanten Sachleistungen“ durch Versorgung eines Pflegedienstes verbrauchen, dann können Sie noch 30 % Ihres Pflegegeldes beantragen und es nach Ihren Bedürfnissen einsetzen.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Als eine Sozialleistung ist das Pflegegeld für den Patienten selbst steuerfrei. Leiten Sie das Pflegegeld an Verwandte oder Bekannte weiter, die kein weiteres Geld für die Pflege erhalten, dann ist dieser Betrag auch für sie steuerfrei.

Verbindliche Aussagen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater

Zögern Sie nicht!

Viele lassen sich von den Worten Antrag, Pflegekasse, Sozialleistung abschrecken. Sie haben jahrelang die Beiträge in Ihre Kranken- und Pflegekasse eingezahlt. Es handelt sich um eine Geldleistung, die Ihnen ab einem Pflegegrad 2 zusteht. Sie scheuen sich vor dem Papierkram und den Formularen? Gerne unterstütze ich Sie und erledige die Arbeit.

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